KOSTEN UND KOSTENERSTATTUNG
In meiner Praxis arbeite ich auf Privatbasis. Die Kosten richten sich nach Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den sogenannten Analogleistungen, welche es seit 01.07.2024 gibt.
Je nach Versicherungsstatus – ob gesetzlich oder privat versichert, verbeamtet oder Angehörige:r der Bundeswehr/ Bundespolizei – kann die Behandlung ganz oder teilweise erstattet werden. Ich unterstütze ich Sie gern bei der Beantragung.
In Abhängigkeit Ihres Kostenträgers ergeben sich folgende Optionen als Grundlage für die Kostenabrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis:
Was kostet eine Psychotherapie?
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
In der Regel werden die Kosten für eine private Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Fragen Sie bitte Ihre Versicherung – bereits vor einem möglichen Erstgespräch – nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer "ambulanten tiefenpsychologischen Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin".
Aktuell werden das Erstgespräch, die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde (50min), eine Kurzzeittherapie im Einzelsetting (50 Min.) und eine Kurzzeittherapie in der Gruppe (100 Min.) mit dem 2,3-Satz mit 134,06€ honoriert.
Für die Probatorik und Einzeltherapie wird zusätzlich zu jeder Sitzung ein aktueller psychischer Befund erhoben, welcher mit 33,52€ berechnet wird.
BEIHILFE & HEILFÜRSORGE
Beamte und Beihilfeberechtige: Ihre Beihilfestelle trägt anteilig die Behandlungskosten. Meist können Sie die ersten Termine ohne Vorab-Genehmigung wahrnehmen. Die Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie, sowie Einzel- oder Gruppentherapie, kann sich je nach Beihilfestelle unterscheiden. Daher bitte ich Sie, vorab die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle zu erfragen und sich erforderliche Formulare zuschicken zu lassen.
Bundeswehr: Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie dann den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt.
Polizei: Bei bestehendem Heilfürsorgeanspruch benötigen Sie eine Überweisung des polizeiärztlichen Dienstes. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Erstgespräch mit.
SELBSTZAHLENDE
Sollte es Gründe bei Ihnen geben, warum Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen wollen (z.B. schneller Therapiestart ohne Warten auf die Bewilligung einer Kostenerstatung), benötigt es nichts weiter als eine Kontaktaufnahme mit mir.
Die Kosten einer Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Preis pro Sitzung (ab dem Erstgespräch) liegt zwischen 134,06 € und 167,58€.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Es handelt sich um eine Privatpraxis, sodass ich nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann. Sollten Sie jedoch schon länger vergeblich auf der Suche nach einem Therapieplatz sein, besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zahlt (sog. Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V).
Dafür müssen Sie Ihrer Kasse eine erfolglose Suche nach einem Therapieplatz bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung nachweisen. Infomaterial, ein Schritt-für-Schritt-Vorgehen und die entsprechenden Formulare sende ich Ihnen gerne per Mail zu.
Tipp: Da es keine eindeutige rechtliche Regelung gibt, unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse einem Kostenerstattungsverfahren zustimmen muss, macht es Sinn, vorab nach dem gewünschten Vorgehen zu fragen. So vermeiden Sie eine unnötige Ablehnung und sparen Zeit und Mühe.
KOSTEN FÜR PSYCHOLOGISCHE BERATUNG & COACHING
Die Kosten für eine Coaching Sitzung belaufen sich auf 160€ für 50 Minuten.
Coaching und Beratungen sind private Leistungen, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden können.
